Jugend im THW - Langeweile kennen wir nicht!

 

Mit einem selbstgebauten Floss eine Flussfahrt machen?

Lernen, wie man Einsatzstellen richtig ausleuchtet oder Verletzte transportiert?

Bei einem Zeltlager mit Tausenden anderer Jugendlichen aus Deutschland tolle Tage erleben?

All dies ist möglich, wenn Du zwischen 10 und 17 Jahren alt bist und Dich der Jugendgruppe des THW Passau anschließt. In spielerischer Form wirst Du an die Technik des THW herangeführt, doch auch Teamgeist und Spaß kommen nicht zu kurz. Spiel- und Sportabende, Zeltlager, Nachtwanderungen, Lagerfeuer und Umweltschutzaktionen sorgen für Abwechslung.

Wer die Herausforderung und eine abwechslungsreiche Freizeitbeschäftigung sucht, ist bei der THW-Jugend genau richtig.

Das THW ist übrigens nicht nur was für Jungs. Von unseren 14.000 Jugendlichen bundesweit sind es bereits über 2.000 Mädchen, die sich bei uns engagieren.

 

Mitwirkung als Helfer im Technischen Zug oder OV - Stab

In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich

  • das 17. Lebensjahr vollendet habe und
  • noch nicht 60 Jahre alt bin,
  • die erforderliche Tauglichkeit besitze,
  • meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.


Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.

Was erwartet mich nach der Aufnahme?

Alle Frauen und Männer, die ins THW aufgenommen wurden durchlaufen bei uns im Ortsverband eine "Grundausbildung", in der die notwendigen Fähigkeiten im Umgang mit Fahrzeugen und Gerät erlernt werden. Die Ausbildung erstreckt sich über ca. 4-6 Monate (jeweils Abends bzw. nach Absprache am Wochenende) und beinhaltet Themen wie Sprechfunkausbildung, Erste Hilfe, Gesteinsbearbeitung, Holzbearbeitung, Retten aus Höhen und Tiefen, Ölwehr usw.. Am Ende der Ausbildung steht eine theoretische und praktische Prüfung. Nach erfolgreicher Prüfung ist man "Aktiver Helfer" und rückt mit zu Einsätzen aus. Je nach Interessen und Bedarf sind die Helfer dann im Technischen Zug (Regelfall) oder auch als Verwaltungshelfer, Koch, Jugendbetreuer usw. eingesetzt. Die Ausbildung findet im Folgenden dann vorwiegend durch Führungskräfte im Ortsverband statt. Helferinnen und Helfer, die sich für Führungs- und/oder Spezialaufgaben weiter qualifizieren wollen, können Lehrgänge an den THW-Bundesschulen besuchen.

Neben Ausbildung und Einsätzen steht bei uns im Ortsverband auch die Kameradschaft im Vordergrund. Je nach Lust und Laune werden Ausflüge, Feiern oder auch nur gemütliche Grillabende "organisiert".

Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW, was ist der Inhalt des Dienstverhältnisses und wie lang ist die Probezeit?

Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen. Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen »kündigen« können.

Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis.

Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung?

Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung werden, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag zusätzlich versichert.

Bitte ein paar Worte zu meinen Pflichten!

Durch den von Ihnen abgegebenen THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklärung sind Sie zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, den für Ihre Funktion erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen verpflichtet.

Zu Ihren Pflichten gehört u.a. auch, dass Sie

  • sich über die für Sie maßgeblichen Diensttermine informieren,
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen,
  • die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten,
  • den dienstlichen Weisungen nachkommen,
  • die Richtlinien für die Beurlaubung und Dienstbefreiung genau befolgen,
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke verwenden,
  • sich in die Helfergemeinschaft einfügen, sich kameradschaftlich verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen,
  • jede Veränderung in Ihren persönlichen (z.B. Anschriftenänderung, Familienstandsänderung, Arbeitgeberwechsel usw.) dem THW unverzüglich anzeigen.